Sustainable Finance Disclosure Regulation
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten für Finanzmarktteilnehmer
Pflichtveröffentlichung*1
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt berücksichtigt die Gesellschaft die nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht. Die Gesellschaft verwaltet derzeit keine Produkte, die Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen. Darüber hinaus ist in Anbetracht der Art und Struktur der zugrunde liegenden Investitionen der Gesellschaft die Erhebung der erforderlichen Daten zu den relevanten Auswirkungen der Investitionsentscheidungen und Nachhaltigkeitsindikatoren als solche nicht möglich.
Sollte sich diese Praxis ändern, wird die Veröffentlichung entsprechend angepasst.
[1] Die Veröffentlichung dieser Informationen erfolgen zur Erfüllung der Offenlegungspflichten gemäß Artikel 3, 4 und 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, sog. Offenlegungsverordnung.